- Sachleistungsrecht
- Sachleistungsrecht,die Rechtsvorschriften über die Sachleistungen des Einzelnen gegenüber dem Staat. Das Sachleistungsrecht ist v. a. durch das Bundesleistungsgesetz in der Fassung vom 27. 9. 1961 geregelt. Zum Sachleistungsrecht gehören auch das Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die Militärverteidigung (Schutzbereichsgesetz) vom 7. 12. 1956 (Schutzbereich) und das Landbeschaffungsgesetz vom 23. 2. 1957.In Österreich ist das Sachleistungsrecht für militärische Zwecke im Militärleistungsgesetz von 1968 und anderen Gesetzen geregelt. - In der Schweiz können einzelne Leistungen v. a. nach kantonalem Recht gefordert werden.
Universal-Lexikon. 2012.